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Der Verkäufer muss gemäß Verkäufergesetz dem Käufer eine Quittung ausstellen. Gleichzeitig muss er die erhaltenen Einnahmen online beim Steuerverwalter registrieren. im Falle eines technischen Ausfalls spätestens innerhalb von 48 Stunden. By PixP Studio - Architecture, Vizualization & Webdesign